Institutionen

Die Vernehmlassung

EN DE

Die Vernehmlassung ist das Konsultationsverfahren des Bundes. Vor jeder bedeutenden Gesetzgebung werden alle interessierten Parteien — Kantone, Parteien, Verbände, alle Betroffenen — zur Stellungnahme eingeladen. Das Verfahren dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Manchmal länger. Manchmal viel länger.

Es ist der eleganteste Abwehrmechanismus der Demokratie. Nicht Unterdrückung — Terminierung.

Als Lena Halter einer parlamentarischen Unterkommission Belege für atmosphärische Manipulation präsentiert, ist die Reaktion keine Ablehnung. Keine Feindseligkeit. Es ist Einbeziehung. Der Vorsitzende schlägt vor, ihre Ergebnisse in den nächsten Vernehmlassungszyklus aufzunehmen. Mindestens achtzehn Monate. Holzgetäfelter Raum, Bohnerwachs, Mineralwasser in Glasflaschen. Ein FDP-Mitglied fragt nach der Methodik. Ein SP-Mitglied dankt für ihr Engagement.

Das System absorbiert Widerspruch durch Verfahren. Jede Stimme wird gehört. Jedes Anliegen wird abgelegt. Jeder Alarm bekommt eine Referenznummer und einen Zeitplan, der über den Punkt hinausreicht, an dem Handeln noch nützlich wäre.

Die CO₂-Gesetz-Abstimmung von 2021 ist die Vorlage: Die Schweizer Bevölkerung stimmte gegen ihre eigenen Klimaverpflichtungen. Demokratisch. Legitimerweise. Der Röstigraben — die kulturelle Kluft zwischen der französisch- und deutschsprachigen Schweiz — deckt sich mit den klimapolitischen Einstellungen mit der Präzision einer geologischen Verwerfungslinie.

Direkte Demokratie trifft auf existenzielle Bedrohung und erzeugt keine Lähmung durch Korruption. Sie erzeugt Lähmung durch Korrektheit. Jeder Schritt ist ordnungsgemäss. Jede Verzögerung ist begründet. Und die Atmosphäre verschiebt sich um einen weiteren Bruchteil eines Grades, während die Konsultationsfrist ihren Lauf nimmt.


← Zurück zur Welt